Next Zürich Newsroom
  • Medienmitteilungen
    • Next AG für Kommunikation
    • Handfacts
    • Rehaklinik Bellikon
  • Kunden-Newsrooms
    • Rehaklinik Bellikon
    • Novocure
  • Downloads
    • Pressebilder
  • Über uns
    • Next in 30 Sekunden
  • Kontakt
Suchen
  •  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • DE
    • Deutsch
    • Français

Nutzungsbedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren, willkommen in unserem Newsroom. Vielen Dank, dass Sie unser Informationsangebot zu unserem Unternehmen, unseren Produkten und Leistungen nutzen. Die Informationen und Inhalte werden Ihnen von der Next AG für Kommunikation in 8008 Zürich zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Dienste setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zustimmen.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der Inhalte und Informationen. Der Zugriff auf den Newsroom sowie die darüber zugänglichen Funktionen und Inhalte hat ausschliesslich in Übereinstimmung mit den genannten Bedingungen zu erfolgen. Diese Bedingungen schliessen die Regelungen zum Datenschutz mit ein. Durch die Verwendung des zur Verfügung gestellten Services und ihrer Inhalte, stimmen Sie zu, dass Sie die Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.

Exklusiver Service für Medien und JournalistInnen
Über den Newsroom haben Sie Zugang auf unsere Medienmitteilungen und den Download-Bereich. Die zur Nutzung bereitgestellten Inhalte sind kostenlos. Mit der Nutzung unseres Newsrooms sichern Sie zu, die angebotenen Inhalte und Materialien ausschliesslich zum Zwecke Ihrer beruflichen redaktionellen und journalistischen Tätigkeit zu nutzen. Das Bildmaterial, Daten und Informationen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung grundsätzlich nur für die Verwendung durch Journalisten und Pressemitarbeiter freigegeben.

Nutzungsrecht und Nutzungszweck
Die Inhalte dürfen im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts allein zum vorgegebenen Nutzungszweck über den betreffenden Inhalt genutzt werden, auf welchen sich die jeweiligen Materialien beziehen. Inhalte können grundsätzlich kostenfrei heruntergeladen und im Rahmen der Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt werden: Veröffentlichungen in Printmedien, Veröffentlichungen durch Radio, Film und Fernsehen, Veröffentlichung in Onlinemedien, mobilen Medien und multimediale Veröffentlichungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke jeder Art oder private Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig und ausdrücklich untersagt.

Inhalte und Materialien dürfen bearbeitet und verändert werden, solange die eindeutige Erkenntlich gewährleistet bleibt und keine inhaltliche Veränderung, die eine mögliche andere Bedeutung als den ursprünglichen Inhalt begünstigt. Die Inhalte dürfen nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden. Die Verfremdung der Materialien ist nicht gestattet.

Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Verfügbarkeit der Inhalte im Newsroom begrenzt bzw. und räumlich auf das Tätigkeitsgebiet unseres Unternehmens beschränkt. Verwendung der Inhalte in einem anstössigen bzw. gesetzeswidrigen Kontext ist nicht gestattet und zu unterlassen.

Weitergabe und Vervielfältigung
Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte an Dritte, soweit dies nicht im Rahmen des vorgegebenen Nutzungszwecks zwingend erforderlich ist, ist nicht gestattet. Die elektronische Speicherung der Bilddaten, die Datenübertragung und jegliche andere Vervielfältigung sind nur im Rahmen der üblichen Produktionsabläufe und für die Dauer der rechtmässigen und bestimmungsgemässen Nutzung gestattet. Es ist untersagt Inhalte durch Sie oder einen Dritten als Teil eines Services zu verwenden, zu speichern oder herunterzuladen, der den von uns angebotenen Services ähnelt oder sie ersetzt.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte und Rechtshinweis
Alle Inhalte sowie die Gestaltung selbst, sind durch Urheber- und Persönlichkeitsrechte, eingetragene Markenrechte, sowie sonstige Gesetze, die in Zusammenhang mit dem Recht auf geistiges Eigentum stehen, geschützt.

Alle im Newsroom gezeigten Inhalte wie Texte, Bilder, Videos, Audiodateien, Dokumente sowie andere Inhalte, die im System angeboten werden, sind im Eigentum unseres Unternehmens, seinen Lizenzgebern oder externen Eigentümern, die Inhalte bereitstellen und im System genannt werden. Bei Verwendung von Bildern, Filmen oder anderen Abbildungen ist unser Unternehmen und wenn vorhanden der ausgewiesene Copyrighthinweis, der Name des Fotografen beziehungsweise der Name der Agentur anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen.

Wir übernehmen für die zur Verfügung gestellten Materialien- ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - keine Haftung, dass diese nicht gegen Rechte Dritter verstossen oder wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Bereitstellung von Service und Inhalten
Wir unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um eine kontinuierliche Bereitstellung der Services und Funktionen zu gewährleisten. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Verfügbarkeit der Inhalte, sowie für den Zugang oder Funktionsfähigkeit des Newsrooms.

Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden ohne Gewährleistung bereitgestellt. Wir schliessen jede Garantie der Vollständigkeit, der zufriedenstellenden Qualität sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck der angebotenen Inhalte aus. Zudem behalten wir uns das Recht vor, alle im Newsroom bereitgestellten Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Inhalte können Links zu anderen Websites enthalten. Wir haben keine Kontrolle über Drittanbieter-Websites und sind nicht für deren Inhalt oder für jegliche Verluste oder Schäden verantwortlich, die sich für Sie aus der Nutzung solcher Drittanbieter-Websites ergeben.

Anmeldung und Zugang
Angaben, die im Rahmen der Aufnahme in den Presseverteiler oder der Anmeldung zum Presse-Login getätigt werden, müssen auf Basis richtiger und aktueller Daten erfolgen, der Wahrheit entsprechen und vollständig sein. Die Angaben sind bei Bedarf auf den neusten Stand zu aktualisieren.

(Sie sind verpflichtet, die Ihnen mitgeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und im Falle des Abhandenkommens uns unverzüglich hierüber zu informieren. Die Sicherheit dieser Benutzeridentifizierung liegt in Ihrer Verantwortung. Sie sind so lange für jegliche Nutzung der angebotenen Services und Inhalte und aller mit Ihrer Benutzeridentifizierung vorgenommenen Handlungen haftbar, bis Sie uns über den Verlust und/oder die vermeintliche missbräuchliche Verwendung benachrichtigt haben.)

Wir behalten uns nach eigenem Ermessen das Recht vor, eine Aufnahme in den Presseverteiler zu verweigern oder die Anmeldung zum Presse-Login zu sperren, sowie den Zugriff und/oder die Nutzung der angebotenen Services und Inhalte nicht zu gestatten.

Sonstige Bedingungen
Wir behalten uns vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern oder diese Nutzungsbedingungen an den Dienst anzupassen, um zum Beispiel Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unseres Angebotes zu berücksichtigen. Wir ersuchen Sie daher die Nutzungsbedingungen regelmässig zu überprüfen. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden direkt auf der Seite veröffentlichen. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen wird spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens veröffentlicht und gilt nicht rückwirkend.

Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so ist die Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung weitest möglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Diese Nutzungsbedingungen unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Belegexemplar
Sollten Sie über auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte einen Bericht verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail:

Next AG für Kommunikation
Dahliastrasse 5
CH - 8008 Zürich
T: (+41) 044 308 5252
E: hello@next-zurich.ch

  • Medienmitteilungen /
  • Handfacts
  • Alle
  • Text
  • Dokumente
22.06.2022 | 1 Dokument

Das Einkommen sinkt. Die Ansprüche steigen. Die Inflation interessiert niemanden.

Einkommensumfrage-Update der Gesellschaft für Handchirurgie bestätigt Trend
Handfacts Medienmitteilung
Handfacts Medienmitteilung © SGH/Next

Zu dieser Meldung gibt es:

Kurztext (786 Zeichen)Pressetext als .txt

Im Dezember 2019 startete die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie SGH ihre Wertschätzungs­kampagne Handfacts. Auslöser waren die wiederholten Behauptungen von Seiten der Politik, wonach Handchirurginnen und Handchirurgen zu viel verdienen. Eine erste anonymisierte Umfrage unter den Mitgliedern zeigte auf, dass dem nicht so ist. Nun liegt das Update für die Jahre 2019 und 2020 vor und bestätigt den Trend: Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung sinkt das Einkommen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten weiter. Gleichzeitig werden mehr Leistungen gefordert. Besonders stossend: ein Teuerungsausgleich für die Ärzteschaft mit eigener Praxis interessiert weder die Politik noch die Versicherer. 

Pressetext Pressetext als .txt

Im Dezember 2019 startete die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie SGH ihre Wertschätzungs­kampagne Handfacts. Auslöser waren die wiederholten Behauptungen von Seiten der Politik, wonach Handchirurginnen und Handchirurgen zu viel verdienen. Eine erste anonymisierte Umfrage unter den Mitgliedern zeigte auf, dass dem nicht so ist. Nun liegt das Update für die Jahre 2019 und 2020 vor und bestätigt den Trend: Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung sinkt das Einkommen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten weiter. Gleichzeitig werden mehr Leistungen gefordert. Besonders stossend: ein Teuerungsausgleich für die Ärzteschaft mit eigener Praxis interessiert weder die Politik noch die Versicherer. 

Zürich, Juni 2022 – Knapp 96'000 Franken im Spitalbereich und gut 158'000 Franken im niedergelassenen Bereich mit eigener Praxis: so viel verdiente ein Mitglied der schweizerischen Gesellschaft für Handchirur­gie 2020 im Durchschnitt mit Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung auf Basis einer normalen Arbeitswoche (100% Vollzeitäquivalenz). Die Gesundheitsausgaben in diesem Bereich steuern grundsätz­lich die Höhe der Krankenkassenprämien in der obligatorischen Grundversicherung. Damit bestätigt sich der Trend, den eine erste Umfrage unter den Mitgliedern für die Jahre 2017 und 2018 angedeutet hat: Handchirurginnen und Handchirurgen leisten eine hochspezialisierte Medizin in einem absolut vernünf­tigen Kostenrahmen, erhalten aber immer weniger Geld und sollen laufend mehr unentgeltliche Zusatz­leistungen für Analysen und Reportings erbringen.

Die Ergebnisse der Einkommensumfrage widersprechen – einmal mehr – der vor kurzem publizierten neusten Daten des Bundesamtes für Statistik. Im Bereich der Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenkassenprämien erzielen Handchirurginnen und Handchirurgen keineswegs übermässig hohe Einkom­men. Stattdessen wurden in den letzten Jahren mehrmals die Tarife gesenkt. SGH-Past-Präsident Dr. med. Urs Hug: «Für diverse Kolleginnen und Kollegen mit eigener Praxis lohnt es sich heute faktisch nicht mehr, für Standard-Eingriffe das Skalpell in die Hand zu nehmen. Die anwend­baren Tarife erlauben keine kosten­deckende Abrechnung.» Für Hug ist klar: «Die Tarife der Handchirurginnen und Handchirurgen sind ein Kollateralschaden im permanenten Tarifkürzungskrieg. Das Geschäftsmodell der Handchirurgen mit eigener Praxis hat so keine Zukunft mehr.»

Teuerungsausgleich für die Ärzteschaft mit eigener Praxis? Fehlanzeige.

Bereits im alten Tarifwerk Tarmed war keine Funktion für einen Teuerungsausgleich eingebaut. Während fast alle anderen Berufsgruppen in der Schweiz einmal jährlich über einen allfälligen Teuerungsausgleich diskutieren können und Lösungen gefunden werden, dominiert bei den Arztkosten der Grundsatz: die Kosten dürfen nicht steigen. Dabei wird weder berücksichtigt, dass aufgrund der Teuerung der Materialeinkauf, die Mietkosten der Praxisräumlichkeiten teurer werden, noch dass die Löhne des Praxispersonals trotz allem an die Teuerung angepasst werden müssen. Aufgrund der geringen Teuerung in der Schweiz wurde das bisher auch nicht gross thematisiert. Aber im gegenwärtigen Umfeld mit steigender Inflation und steigenden Nebenkosten grenzt es an einen Skandal, dass die Leistungserbringer das Thema Teuerungs­aus­gleich nirgends positionieren können. Denn sie sind gefangen in einem veralteten Tarifwerk. Und auch das allfällige Nachfolgewerk Tardoc sieht keine Funktion vor, um den Teuerungsausgleich zu gewährleis­ten. Im Gegenteil: Politik und Versicherer verlangen, dass ein neues Tarifwerk in der ambulanten Medizin kostengünstiger sein muss als das bisherige. Zwar sollen die Tarife im Tarifmodell Tardoc regelmässig überarbeitet werden. Dazu gehört auch die Aktualisierung der dahinterliegenden Kostenmodelle. Aber nur wenn datenbasiert aufgezeigt werden könne, dass die Kosten gestiegen sind, soll die Chance beste­hen, Inflationsentwicklungen zu adaptieren und einfliessen zu lassen. Kenner der komplexen Materie sind jedoch überzeugt, dass die Versicherer als eigentliche Bezahler der Ärzteleistungen einen Teuerungsaus­gleich rundum ablehnen. Es gilt ganz offenbar das Ziel der Politik und der Versicherer, die Ärzteeinkom­men gnadenlos nach unten zu drücken. Gleichzeitig soll aber die Qualität der medizinischen Leistungen, die Effektivität und die Effizienz besser werden. Besonders schmerzhaft für die Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis: Ihre Kolleginnen und Kollegen im Angestelltenverhältnis in den öffentlichen Spitälern haben in den meisten Fällen die Chance, dass ihre Sätze regelmässig angepasst werden. Nicht unbedingt zulasten der Krankenkassenkosten aber letztlich auch zulasten der Steuerzahler. Denn aus Steuergeldern werden die Spitäler und Personalkosten letztlich finanziert. 

Die Falschen stehen am Pranger

Wie falsch der Druck auf die Ärzteeinkommen im ambulanten Bereich ist, belegt auch ein Blick in die letzten Gesundheitsausgabenprognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich, KOF. Die Wachs­tumsbeiträge bei den Leistungserbringern im Bereich der Arztpraxen und ambulanten Zentren waren in den letzten Jahren nur im Pandemiejahr 2021 höher. Dazu kommt: durch die Förderung von ambulanter vor stationärer Behandlung ist es eine logische Konsequenz, dass mehr Leistungen im ambulanten Bereich erbracht werden. Indem gleichzeitig der Druck auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte laufend erhöht, das Einkommen auf jede erdenkliche Art und Weise gedrückt wird, muss insbesondere in komplexen Fachgebieten mit entspre­chend langen Aus- und Fortbildungszeiten die Frage gestellt werden: Wer soll künftig die ambulanten Leistungen erbringen, wenn das unternehmerische Risiko, eine eigene Praxis zu betreiben, zu gross wird?

15 Jahre Aus- und Weiterbildung sind bei den Handchirurgen die Regel

Zwei Drittel der rund 190 SGH-Mitglieder arbeiten in ihrer eigenen Praxis, zum Teil mit einem eigenen Operationssaal und entsprechenden Investitionen und Fixkosten. Acht von zehn heute praktizierenden Handchirurginnen und Handchirurgen haben eine über 15 Jahre dauernde Aus- und Weiterbildung absol­viert, bevor sie ihren Beruf ausüben durften. Und Handchirurgie ist seit jeher eine weitgehend ambulante Disziplin: über 70 Prozent aller Eingriffe erfolgen ambulant und somit ohne stationäre Kosten. 

Von der Kampagne zur Mehrwert-Plattform

Die SGH hat auf den Druck und die Verzerrung der Reputation reagiert und mit www.handfacts.ch eine Informationsplattform für die Öffentlichkeit aufgebaut. Inzwischen wurde die Website mit einer Such­funktion für Praxen und Kliniken mit praktizierenden SGH-Mitgliedern ergänzt. Und die Kampagne hat sich gewandelt. Handfacts ist heute die Mehrwert-Plattform der SGH und will aufzeigen, dass auch im Bereich der Handchirurgie die verzerrende Meinungsbildung und der zunehmende Druck der Politik nicht zielfüh­rend sein kann.  Stattdessen wird die Reputation eines Berufsstandes in Zweifel gezogen. Das stört auch den neuen SGH-Präsidenten, Prof. Dr. med. Maurizio Calcagni, Stellvertretender Klinikleiter, Leitender Arzt Klinik für Plastische Chirurgie und Handchirurgie um Universitätsspital Zürich USZ: «Die Schweizer Handchirurgie wird im internationalen Vergleich immer wieder gelobt. Unsere Mitglieder sind fachlich bestens qualifiziert. Die Aus- und Fortbil­dung ist nicht nur gewährleistet, sondern wird laufend weiterentwickelt. SGH ist ein Qualitätslabel. Wir werden auf diesem Weg aufzeigen, dass der ewige Druck auf die Tarife nichts bringt, sondern wir den Fokus vermehrt auf den wahren Mehrwert unserer Arbeit legen müssen.»

Seite drucken Link mailen
Über Handfacts

Zu hohe Einkommen, überflüssige Eingriffe, Intransparenz: in der letzten Zeit werden Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz massiv kritisiert. Die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie SGH nimmt nicht länger hin, dass pauschalisierend, mit teils verzerrten und veralteten Daten die Reputa­tion ihrer Mitglieder in Mitleidenschaft gezogen wird. Mit Handfacts betreibt die SGH eine Informationskampagne, die den Wert der medizinischen Arbeit wieder in den Fokus rücken will. Faktenbasiert und aktuell.

Erfahren Sie mehr unter www.handfacts.ch und www.swisshandsurgery.ch.

Handfacts

Alle Inhalte dieser Meldung als .zip:

Sofort downloaden

Pressetext (7711 Zeichen)

Pressetext als .txt Pressetext kopieren

Dokumente (1)

  • Handfacts Medienmitteilung
    .pdf | 2 MB ©: SGH/Next

Mehr Dazu

  • 06.04.2023
    La politique et les autorités ne traitent que les symptômes, pas la cause.
  • 06.04.2023
    Le mur se rapproche.
  • 06.04.2023
    Die Wand kommt näher.
  • 06.04.2023
    Politik und Behörden behandeln nur Symptome, nicht die Ursache
  • 10.08.2022
    Schweizer Handchirurgen helfen Menschen in Not
  • 10.08.2022
    Hand in Hand with Ukraine

Kontakt

Max Winiger
Max Winiger
Next AG für Kommunikation
Inhaber und Strategic Planner
Tel. 044 308 5215
Cell 079 340 4257
E-Mail
Handfacts Medienmitteilung

Handfacts Medienmitteilung

©: SGH/Next
.pdf 2 MB
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
ANMELDEN
Um alle Medienmitteilungen einsehen zu können loggen Sie sich bitte ein.

Zum Login
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung
Impressum