Das Magazin «Der Beobachter» vom Ringier Axel Springer Verlag behauptet in einem seit Freitag, 3. März auf beobachter.ch publizierten Bericht, dass die Orthopädische Klinik Luzern (OKL) mit einem Angebot Zweiklassenmedizin fördere. Das Angebot verstosse zudem gegen das Krankenversicherungsgesetz. Das Angebot der OKL stand Grundversicherten und Zusatzversicherten als reine Service-Leistung zur Verfügung. OKL und SGH wehren sich gegen den Vorwurf des Beobachters, wonach dieses Angebot die Zweiklassenmedizin fördere. Der Bericht hat dazu geführt, dass Mitarbeitende der OKL grundlos beschimpft worden sind. Inzwischen hat der Beobachter den Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit korrigiert und nennt dies nur noch «fraglich».